Infos zur GB Psych
Kompakt die wesentlichen Schritte
Die Beurteilung der Gefährdung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz basiert auf § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch zu beurteilen. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Arbeitsbedingungen gesundheitsgerecht zu gestalten und präventive Maßnahmen abzuleiten.
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hält dafür umfangreiche Informationen bereit. Unter definierten Voraussetzungen bezuschussen die Krankenversicherungen sogar die Durchführung.
Warum scheitert die Umsetzung dennoch so oft?
Unklare Zuständigkeiten beim Aufsetzen des Prozesses
Fehlende Sicherheit, welche Instrumentarien für die Organisation passend sind
Misstrauen und Widerstand von Mitarbeitenden und Führungskräften
Eine externe Fachkraft GB Psych ist qualifiziert,rechtssicher ein geeignetes Gremium aufzustellen, die Auswahl geeigneter Methoden und Tools zu moderieren und selbst Empfehlungen auszusprechen sowie eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln, die für alle Beteiligten Motivation und Sicherheit für die Durchführung sicherstellt.
Die GB Psych umfasst folgende Schritte:
Beschluss und Festlegung der Verantwortung
Konzept inklusive Kommunikationsstrategie
Ermittlung der psychischen Belastungen
Beurteilung der psychischen Belastungen
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen
Wirksamkeitskontrolle
Aktualisierung und Fortschreibung
Dokumentation
Die Positionen ab dem dritten Punkt, der Ermittlung der psychischen Belastungen, stellen einen Kreislauf dar. Die Aktualisierung und Fortschreibung beschreibt eine Auffrischung, die als etwa zweijähriger Turnus zu verstehen ist. Sie kann vergleichbar wie die GB Psych zuvor durchgeführt werden oder neu aufgesetzt werden. In diesem Fall startet die Fortschreibung der GB Psych mit der Vorbereitungsphase.
Wachsende Zahl psychischer Störungen
Während in den klassischen Hauptdiagnosegruppen wie Muskel- und Skelettsystem oder Infektionen die Zahl der Krankentage saisonal schwanken, im Wesentlich jedoch seit Jahren stabil bleiben, steigen psychische Störungen kontinuierlich an (siehe Grafik aus der Presseinformation der BKK vom 23.04.2026).
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) hat deshalb für 2026 ausgerufen, die Durchführung der GB Psych engmaschiger zu kontrollieren. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) bringt ein Versäumnis bislang nur dann nennenswerte Konsequenzen mit sich, wenn bereits Schäden eingetreten sind, bspw. ein Mitarbeitender wegen eines Burnouts ausfiel. Die GB Psych soll jedoch zum zentralen Werkzeug für Prävention werden und ist dafür auch bestens geeignet.
Triowerk ist Fachkraft zur Beurteilung psychischer Gefährdung am Arbeitsplatz
Als externer Experte ist Triowerk qualifiziert, eine GB Psych rechtssicher durchzuführen. Das umfasst gleichermaßen die Vorbereitung, die Belastungsermittlung inkl. Beurteilung sowie die Maßnahmenentwicklung. Die Maßnahmen können vielfältiger Art sein. Sie werden in der Regel durch die Organisationen selbst bzw. ihre Dienstleister durchgeführt. Triowerk kann die Maßnahmen begleiten und die Wirksamkeitskontrolle unterstützen. Alle Maßnahmen werden durch Triowerk in einer Form dokumentiert, die eine Kontrolle sowie die Fortschreibung ermöglicht.
Info-Gespräch vereinbaren
0172 7529592
co@triowerk.de
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